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12 K 6328/21•Verwaltungsgericht Köln, 2023-04-19, 12 K 6328/21
12 K 6328/21Tribunale amministrativo19 apr 2023
Zu den Anforderungen an die im Ermessen der Behörde stehende Befristungsentscheidung zu einem abschiebungsbedingten Einreise- und Aufenthaltsverbot nach §§ 11 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 und 3, Abs. 3 AufenthG.
Entscheidungsdatum: 2023-04-19
Aktenzeichen: 12 K 6328/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0419.12K6328.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: AufenthG § 11; VwGO § 114 Satz 2
Zu den Anforderungen an die im Ermessen der Behörde stehende Befristungsentscheidung zu einem abschiebungsbedingten Einreise- und Aufenthaltsverbot nach §§ 11 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 und 3, Abs. 3 AufenthG.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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