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7 K 2154/21•Verwaltungsgericht Köln, 2023-03-07, 7 K 2154/21
7 K 2154/21Tribunale amministrativo7 mar 2023
Entscheidungsdatum: 2023-03-07
Aktenzeichen: 7 K 2154/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0307.7K2154.21.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 7. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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