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7 K 1981/19•Verwaltungsgericht Köln, 2023-01-31, 7 K 1981/19
7 K 1981/19Tribunale amministrativo31 gen 2023
Entscheidungsdatum: 2023-01-31
Aktenzeichen: 7 K 1981/19
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0131.7K1981.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt der Kläger.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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