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7 K 4668/18•Verwaltungsgericht Köln, 2022-11-21, 7 K 4668/18
7 K 4668/18Tribunale amministrativo21 nov 2022
Entscheidungsdatum: 2022-11-21
Aktenzeichen: 7 K 4668/18
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:1121.7K4668.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.Die Entscheidung ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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