Verwaltungsgericht Köln, 2022-10-25, 14 K 1715/18

14 K 1715/18Tribunale amministrativo25 ott 2022

Testo completo

Verwaltungsgericht Köln — 14 K 1715/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-10-25

Aktenzeichen: 14 K 1715/18

ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:1025.14K1715.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Kammer

Tenor

Ziffer 3 des Bescheides des Beklagten vom 31.1.2018 sowie die auf Ziffer 3 bezogene Zwangsgeldandrohung werden aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 9/10 und der Beklagte zu 1/10.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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