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20 K 4753/21•Verwaltungsgericht Köln, 2022-10-10, 20 K 4753/21
20 K 4753/21Tribunale amministrativo10 ott 2022
Entscheidungsdatum: 2022-10-10
Aktenzeichen: 20 K 4753/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:1010.20K4753.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagten gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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