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20 K 3080/21•Verwaltungsgericht Köln, 2022-09-08, 20 K 3080/21
20 K 3080/21Tribunale amministrativo8 set 2022
Entscheidungsdatum: 2022-09-08
Aktenzeichen: 20 K 3080/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0908.20K3080.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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