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3 K 674/20•Verwaltungsgericht Köln, 2022-08-17, 3 K 674/20
3 K 674/20Tribunale amministrativo17 ago 2022
Entscheidungsdatum: 2022-08-17
Aktenzeichen: 3 K 674/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0817.3K674.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheides des Landesamtes für Besoldung und Versorgung vom 03.12.2019 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 08.01.2020 verurteilt, die Klägerin im Wege des Schadensersatzes in versorgungsrechtlicher Hinsicht so zu stellen, als würden bei der Berechnung des Ruhegehalts (weiterhin) die ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge nach A 14 Stufe 12 zugrunde gelegt.
Die Kosten des Verfahrens trägt das beklagte Land.
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