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23 K 5935/19•Verwaltungsgericht Köln, 2022-06-15, 23 K 5935/19
23 K 5935/19Tribunale amministrativo15 giu 2022
Entscheidungsdatum: 2022-06-15
Aktenzeichen: 23 K 5935/19
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0615.23K5935.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Kammer
Die der Beigeladenen unter dem 25. Januar 2019 erteilt Baugenehmigung wird aufgehoben.
Die Beklagte und die Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zu ½.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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