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23 K 2779/20•Verwaltungsgericht Köln, 2022-05-25, 23 K 2779/20
23 K 2779/20Tribunale amministrativo25 mag 2022
Entscheidungsdatum: 2022-05-25
Aktenzeichen: 23 K 2779/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0525.23K2779.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Kammer
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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