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11 K 1615/21•Verwaltungsgericht Köln, 2022-05-23, 11 K 1615/21
11 K 1615/21Tribunale amministrativo23 mag 2022
Entscheidungsdatum: 2022-05-23
Aktenzeichen: 11 K 1615/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0523.11K1615.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Die Ziffern I und II der Ordnungsverfügung des Beklagten vom 16.02.2021 werden aufgehoben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger und der Beklagte je zu ½.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrages abwenden, soweit nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages Sicherheit leistet.
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