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19 K 2868/19.A•Verwaltungsgericht Köln, 2022-05-19, 19 K 2868/19.A
19 K 2868/19.ATribunale amministrativo19 mag 2022
Entscheidungsdatum: 2022-05-19
Aktenzeichen: 19 K 2868/19.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0519.19K2868.19A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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