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18 K 259/22•Verwaltungsgericht Köln, 2022-05-17, 18 K 259/22
18 K 259/22Tribunale amministrativo17 mag 2022
Entscheidungsdatum: 2022-05-17
Aktenzeichen: 18 K 259/22
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0517.18K259.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Ziffer 2 des Beschlusses der Beklagten vom 17. Dezember 2021 (Az.: BK10-21-0346_Z) sowie die darauf bezogene und unter Ziffer 4 des Beschlusses verfügte Zwangsmittelandrohung werden aufgehoben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerinnen zu 1/2 und die Beklagte zu 1/2.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
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