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11 K 1808/20•Verwaltungsgericht Köln, 2022-05-04, 11 K 1808/20
11 K 1808/20Tribunale amministrativo4 mag 2022
Entscheidungsdatum: 2022-05-04
Aktenzeichen: 11 K 1808/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0504.11K1808.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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