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7 K 3421/18•Verwaltungsgericht Köln, 2022-04-26, 7 K 3421/18
7 K 3421/18Tribunale amministrativo26 apr 2022
Entscheidungsdatum: 2022-04-26
Aktenzeichen: 7 K 3421/18
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0426.7K3421.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleitung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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