progetti
5 K 2878/21•Verwaltungsgericht Köln, 2022-04-13, 5 K 2878/21
5 K 2878/21Tribunale amministrativo13 apr 2022
Der Erlass normkonkretisierender und ermessenslenkender Verwaltungsvorschriften zur Erleichterung (einheitlicher) Prognose- und Ermessensentscheidungen – wie hier der Erlass des MKFFI NRW vom 31.03.2021 zur „Regelung des Wohnsitzes von Personen, die nach § 12a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) einer Verpflichtung zur Wohnsitznahme im Land Nordrhein-Westfalen unterliegen“ – ist grundsätzlich nicht zu beanstanden. Prognoseentscheidung im Fall einer alleinerziehenden Mutter mit zwei minderjährigen, schulpflichtigen Kindern.
Entscheidungsdatum: 2022-04-13
Aktenzeichen: 5 K 2878/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0413.5K2878.21.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: § 12a AufenthG
Der Erlass normkonkretisierender und ermessenslenkender Verwaltungsvorschriften zur Erleichterung (einheitlicher) Prognose- und Ermessensentscheidungen – wie hier der Erlass des MKFFI NRW vom 31.03.2021 zur „Regelung des Wohnsitzes von Personen, die nach § 12a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) einer Verpflichtung zur Wohnsitznahme im Land Nordrhein-Westfalen unterliegen“ – ist grundsätzlich nicht zu beanstanden.
Prognoseentscheidung im Fall einer alleinerziehenden Mutter mit zwei minderjährigen, schulpflichtigen Kindern.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.