Verwaltungsgericht Köln, 2022-03-08, 13 K 326/21

13 K 326/21Tribunale amministrativo8 mar 2022

Regest

Unterlassung der Hochstufung der AfD zum Verdachtsfall

Testo completo

Verwaltungsgericht Köln — 13 K 326/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-03-08

Aktenzeichen: 13 K 326/21

ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0308.13K326.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Kammer

Leitsätze

Unterlassung der Hochstufung der AfD zum Verdachtsfall

Tenor

In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren

der Alternative für Deutschland (AfD), vertreten durch den Bundesvorstand, dieser vertreten durch den Bundessprecher, Herrn Tino Chrupalla, und die stellvertretende Bundessprecherin, Frau Alice Weidel, Schillstraße 9, 10785 Berlin,

Klägerin,

Prozessbevollmächtigte: XXX

­

gegen

die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, Merianstraße 100, 50765 Köln, Gz.: 213‑0217‑570004‑0113‑/21,

Beklagte­,

­

Prozessbevollmächtigte: XXX

hat die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln am 08. März 2022

durch

XXX

für Recht erkannt:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klage zurückgenommen worden ist. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird zugelassen.

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