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22 K 838/20•Verwaltungsgericht Köln, 2022-02-16, 22 K 838/20
22 K 838/20Tribunale amministrativo16 feb 2022
Entscheidungsdatum: 2022-02-16
Aktenzeichen: 22 K 838/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0216.22K838.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Kammer
Der Bescheid der Beklagten vom 16. Januar 2020 (Az. 000/000-00-0000) wird aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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