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7 K 5790/17•Verwaltungsgericht Köln, 2022-02-15, 7 K 5790/17
7 K 5790/17Tribunale amministrativo15 feb 2022
Entscheidungsdatum: 2022-02-15
Aktenzeichen: 7 K 5790/17
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0215.7K5790.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.Gerichtskosten werden nicht erhoben.Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleitung in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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