progetti
8 K 3300/19•Verwaltungsgericht Köln, 2022-02-14, 8 K 3300/19
8 K 3300/19Tribunale amministrativo14 feb 2022
Entscheidungsdatum: 2022-02-14
Aktenzeichen: 8 K 3300/19
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0214.8K3300.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Die Nebenbestimmung Nr. 2 zur Baugenehmigung vom 24. April 2019 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin und die Beklagte je zu 1/2.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.