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8 K 1388/21•Verwaltungsgericht Köln, 2021-12-29, 8 K 1388/21
8 K 1388/21Tribunale amministrativo29 dic 2021
Entscheidungsdatum: 2021-12-29
Aktenzeichen: 8 K 1388/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:1229.8K1388.21.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 8. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger als Gesamtschuldner. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Gerichtsbescheids vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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