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18 K 5371/18•Verwaltungsgericht Köln, 2021-12-16, 18 K 5371/18
18 K 5371/18Tribunale amministrativo16 dic 2021
Entscheidungsdatum: 2021-12-16
Aktenzeichen: 18 K 5371/18
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:1216.18K5371.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Soweit die Beteiligten das Verfahren übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung des Beklagten durch Leistung von Sicherheit in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrags leistet.
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