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12 K 1476/20•Verwaltungsgericht Köln, 2021-11-23, 12 K 1476/20
12 K 1476/20Tribunale amministrativo23 nov 2021
Entscheidungsdatum: 2021-11-23
Aktenzeichen: 12 K 1476/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:1123.12K1476.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klage des Klägers zu 1. zurück-genommen wurde.
Im Übrigen wird die Beklagte unter Aufhebung ihrer an die Kläger zu 2. und 3. gerichteten Ordnungsverfügungen vom 12.03.2020 verpflichtet, der Klägerin zu 2. eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 b Abs. 1 AufenthG und dem Kläger zu 3. eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 b Abs. 4 AufenthG zu erteilen.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 1. zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3.
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