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8 K 4188/19•Verwaltungsgericht Köln, 2021-10-04, 8 K 4188/19
8 K 4188/19Tribunale amministrativo4 ott 2021
Entscheidungsdatum: 2021-10-04
Aktenzeichen: 8 K 4188/19
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:1004.8K4188.19.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 8. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Gerichtsbescheids vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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