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8 K 4268/19•Verwaltungsgericht Köln, 2021-08-19, 8 K 4268/19
8 K 4268/19Tribunale amministrativo19 ago 2021
Entscheidungsdatum: 2021-08-19
Aktenzeichen: 8 K 4268/19
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0819.8K4268.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Der Antrag auf Fortführung des Verfahrens wird abgelehnt. Es wird festgestellt, dass die Klage als zurückgenommen gilt.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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