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6 K 2510/19•Verwaltungsgericht Köln, 2021-08-19, 6 K 2510/19
6 K 2510/19Tribunale amministrativo19 ago 2021
Entscheidungsdatum: 2021-08-19
Aktenzeichen: 6 K 2510/19
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0819.6K2510.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrages abwenden, soweit nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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