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3 K 1558/20•Verwaltungsgericht Köln, 2021-07-15, 3 K 1558/20
3 K 1558/20Tribunale amministrativo15 lug 2021
Entscheidungsdatum: 2021-07-15
Aktenzeichen: 3 K 1558/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0715.3K1558.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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