Verwaltungsgericht Köln, 2021-06-16, 21 K 4368/19

21 K 4368/19Tribunale amministrativo16 giu 2021

Testo completo

Verwaltungsgericht Köln — 21 K 4368/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-06-16

Aktenzeichen: 21 K 4368/19

ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0616.21K4368.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Kammer

Tenor

Ziffer 1. des Beschlusses der Beklagten vom 26. Juni 2019 (BK 3c-19/001) wird im Verhältnis zwischen den Beteiligten aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens zu ¼; die Beklagte und die Beigeladene tragen diese zu ¾. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind erstattungsfähig.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin und die Beigeladene jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleitung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, sofern nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Soweit Ziffer 1. des Beschlusses der Beklagten vom 26. Juni 2019 (BK 3c-19/001) im Verhältnis zwischen den Beteiligten aufgehoben worden ist, wird die Revision zugelassen.

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