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7 K 488/19•Verwaltungsgericht Köln, 2021-06-08, 7 K 488/19
7 K 488/19Tribunale amministrativo8 giu 2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-08
Aktenzeichen: 7 K 488/19
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0608.7K488.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Entscheidung ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der Kosten abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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