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21 K 796/21•Verwaltungsgericht Köln, 2021-06-04, 21 K 796/21
21 K 796/21Tribunale amministrativo4 giu 2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-04
Aktenzeichen: 21 K 796/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0604.21K796.21.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 21. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Gerichtsbescheids zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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