Verwaltungsgericht Köln, 2021-02-24, 8 K 3303/18

8 K 3303/18Tribunale amministrativo24 feb 2021

Testo completo

Verwaltungsgericht Köln — 8 K 3303/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-02-24

Aktenzeichen: 8 K 3303/18

ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0224.8K3303.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen; diese sind nicht erstattungsfähig.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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