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22 K 5049/19•Verwaltungsgericht Köln, 2021-02-03, 22 K 5049/19
22 K 5049/19Tribunale amministrativo3 feb 2021
Entscheidungsdatum: 2021-02-03
Aktenzeichen: 22 K 5049/19
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0203.22K5049.19.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 22. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Gerichtsbescheids vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Voll-streckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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