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20 K 3056/18•Verwaltungsgericht Köln, 2020-11-25, 20 K 3056/18
20 K 3056/18Tribunale amministrativo25 nov 2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-25
Aktenzeichen: 20 K 3056/18
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:1125.20K3056.18.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 20. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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