Verwaltungsgericht Köln, 2020-11-13, 9 K 1378/18

9 K 1378/18Tribunale amministrativo13 nov 2020

Testo completo

Verwaltungsgericht Köln — 9 K 1378/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-11-13

Aktenzeichen: 9 K 1378/18

ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:1113.9K1378.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Kammer

Tenor

Nr. 1, Nr. 2 Abs. 4 und 5, Nr. 3 Abs. 5 und 6 und Nr. 4 Abs. 4 und 6 der Verfügung Nr. 61/2016 vom 21. Dezember 2016 in Gestalt der Verfügungen 67/2017 und 126/2017 und in Gestalt des Widerspruchbescheides vom 16. Januar 2018 werden aufgehoben. Nr. 2 Abs. 1 Satz 1, Nr. 3 Abs. 1 Satz 1, Nr. 4 Abs. 1 Satz 1 werden insoweit aufgehoben als diese sich auch auf die Fertigung von Kopien und deren Übermittlung beziehen („(hinsichtlich) der Fertigung der Kopien u. ä. sowie deren Übermittlung an ihn“). Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens zu ¾ und die Klägerin zu ¼.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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