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20 K 555/18.A•Verwaltungsgericht Köln, 2020-11-12, 20 K 555/18.A
20 K 555/18.ATribunale amministrativo12 nov 2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-12
Aktenzeichen: 20 K 555/18.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:1112.20K555.18A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Kammer
Soweit die Kläger die Klage hinsichtlich der Verpflichtungsanträge auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und des subsidiären Schutzes zurückgenommen haben, wird das Verfahren eingestellt.
Der Bescheid vom 27.12.2017 wird – mit Ausnahme von Ziffer 3 Satz 4 – aufgehoben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen die Kläger als Gesamtschuldner und die Beklagte je zur Hälfte.
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