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12 L 1325/20.A•Verwaltungsgericht Köln, 2020-10-09, 12 L 1325/20.A
12 L 1325/20.ATribunale amministrativo9 ott 2020
Entscheidungsdatum: 2020-10-09
Aktenzeichen: 12 L 1325/20.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:1009.12L1325.20A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Kammer
Der Antragsgegnerin wird im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes aufgegeben, der zuständigen Ausländerbehörde mitzuteilen, dass eine Abschiebung des Antragstellers zu unterlassen ist.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
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