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7 K 6925/12•Verwaltungsgericht Köln, 2020-10-06, 7 K 6925/12
7 K 6925/12Tribunale amministrativo6 ott 2020
Entscheidungsdatum: 2020-10-06
Aktenzeichen: 7 K 6925/12
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:1006.7K6925.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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