progetti
20 L 1693/20•Verwaltungsgericht Köln, 2020-09-21, 20 L 1693/20
20 L 1693/20Tribunale amministrativo21 set 2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-21
Aktenzeichen: 20 L 1693/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0921.20L1693.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Kammer
Hinsichtlich der beabsichtigten Klage gegen die Auflage 9.m der Versammlungsbestätigung wird der Antrag mit der Maßgabe abgelehnt, dass die Formulierung „der Ordnungsbehörde auf Verlangen vorzuzeigen“ entsprechend dem Wortlaut des § 2a Abs. 3 der aktuell geltenden Corona-Schutzverordnung durch den Text „im Bedarfsfall der zuständigen Behörde auf Verlangen kostenfrei in einem von ihr nutzbaren Format – auf Anforderung auch papiergebunden – zur Verfügung zu stellen ist“ ersetzt wird.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller und der Antragsgegner je zur Hälfte.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.