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22 K 337/20.A•Verwaltungsgericht Köln, 2020-09-17, 22 K 337/20.A
22 K 337/20.ATribunale amministrativo17 set 2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-17
Aktenzeichen: 22 K 337/20.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0917.22K337.20A.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 22. Kammer
Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 7. Januar 2020 (Gesch.-Z.: 0000000-000) wird aufgehoben.
Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt die Beklagte.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Gerichtsbescheids vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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