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20 L 717/20•Verwaltungsgericht Köln, 2020-07-08, 20 L 717/20
20 L 717/20Tribunale amministrativo8 lug 2020
Entscheidungsdatum: 2020-07-08
Aktenzeichen: 20 L 717/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0708.20L717.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Kammer
Die aufschiebende Wirkung der Klage – 20 K 1886/20 - gegen die gleichlautenden Ordnungsverfügungen der Antragsgegnerin vom 19.03.2020 und 03.04.2020 wird hinsichtlich deren Ziffern III und V wiederhergestellt und hinsichtlich Ziffer VI, soweit sie sich auf die Durchsetzung der Ziffern III und V bezieht, angeordnet.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller als Gesamtschuldner zu 5/7 und die Antragsgegnerin zu 2/7.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.575,00 Euro festgesetzt.
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