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2 K 3690/19•Verwaltungsgericht Köln, 2020-06-08, 2 K 3690/19
2 K 3690/19Tribunale amministrativo8 giu 2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-08
Aktenzeichen: 2 K 3690/19
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0608.2K3690.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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