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19 L 313/20•Verwaltungsgericht Köln, 2020-06-02, 19 L 313/20
19 L 313/20Tribunale amministrativo2 giu 2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-02
Aktenzeichen: 19 L 313/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0602.19L313.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Kammer
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf die Wertstufe bis 10.000,- Euro festgesetzt.
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