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20 L 968/20•Verwaltungsgericht Köln, 2020-05-29, 20 L 968/20
20 L 968/20Tribunale amministrativo29 mag 2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-29
Aktenzeichen: 20 L 968/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0529.20L968.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Kammer
Der Antragsgegner wird verpflichtet, Videoaufnahmen und Vi-deoaufzeichnungen auf der Domplatte am 30.05.2020 und am 31.05.2020 zwischen 12.00 Uhr und 15.00 Uhr durch die dort befindliche stationäre polizeiliche Videoanlage (fünf Videokameras) nach außen erkennbar mittels mechanischer Sperren an den Videokameras, z.B. durch das Verhüllen mit einer Mülltüte oder durch das Verwenden einer blickdichten Folie, unmöglich zu machen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5000 Euro festgesetzt.
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