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23 K 625/18•Verwaltungsgericht Köln, 2020-04-23, 23 K 625/18
23 K 625/18Tribunale amministrativo23 apr 2020
Entscheidungsdatum: 2020-04-23
Aktenzeichen: 23 K 625/18
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0423.23K625.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Kammer
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 5. Dezember 2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11. Januar 2018 verpflichtet, dem Kläger Flugkosten in Höhe von 2.641,38 EUR (4.040,11 AUD) zu erstatten.Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages die Vollstreckung abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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