Verwaltungsgericht Köln, 2020-02-17, 8 K 10360/17

8 K 10360/17Tribunale amministrativo17 feb 2020

Testo completo

Verwaltungsgericht Köln — 8 K 10360/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-02-17

Aktenzeichen: 8 K 10360/17

ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0217.8K10360.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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