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10 K 12259/17•Verwaltungsgericht Köln, 2020-02-12, 10 K 12259/17
10 K 12259/17Tribunale amministrativo12 feb 2020
Entscheidungsdatum: 2020-02-12
Aktenzeichen: 10 K 12259/17
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0212.10K12259.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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