Verwaltungsgericht Köln, 2020-01-22, 26 K 1878/18

26 K 1878/18Tribunale amministrativo22 gen 2020

Testo completo

Verwaltungsgericht Köln — 26 K 1878/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-01-22

Aktenzeichen: 26 K 1878/18

ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0122.26K1878.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger für das gesamte Schuljahr 2019/2020 Eingliederungshilfe in Form der Übernahme der Kosten des Besuchs der D2. D1. L. mit Internatsplatz (ab dem Tag der mündlichen Verhandlung mit dem Betreuungsschlüssel von 1:2 bis 1:4) zu bewilligen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens tragen der Kläger zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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