progetti
19a K 575/23.A•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2025-08-26, 19a K 575/23.A
19a K 575/23.ATribunale amministrativo26 ago 2025
Entscheidungsdatum: 2025-08-26
Aktenzeichen: 19a K 575/23.A
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2025:0826.19A.K575.23A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19a. Kammer
Normen: AsylG §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.