Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2025-07-09, 19 L 872/25

19 L 872/25Tribunale amministrativo9 lug 2025

Regest

Der Begriff der "Räume von Schank- oder Speisewirtschaften" im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 SpielV erfasst ausschließlich Räume, die durch den Schank- oder Speisebetrieb geprägt sind und nicht überwiegend einem anderen Zweck dienen (st. Rspr.).

Testo completo

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 19 L 872/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-07-09

Aktenzeichen: 19 L 872/25

ECLI: ECLI:DE:VGGE:2025:0709.19L872.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Kammer

Normen: GewO § 33c Abs 3; VwVfG NRW § 49 Abs 2 SpielV § 1 Abs 1 Nr 1

Leitsätze

Der Begriff der "Räume von Schank- oder Speisewirtschaften" im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 SpielV erfasst ausschließlich Räume, die durch den Schank- oder Speisebetrieb geprägt sind und nicht überwiegend einem anderen Zweck dienen (st. Rspr.).

Tenor

    1. Der Antrag wird abgelehnt.
    1. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
    1. Der Streitwert wird auf 2.000,- € festgesetzt.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.