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6 K 1627/23•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2025-03-26, 6 K 1627/23
6 K 1627/23Tribunale amministrativo26 mar 2025
Entscheidungsdatum: 2025-03-26
Aktenzeichen: 6 K 1627/23
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2025:0326.6K1627.23.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: BauGB § 35
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt der Kläger.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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